Unter Biosafety versteht man den Schutz des Personals beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. In der EU ist dies in der EG-Richtlinie 2000/54 festgelegt und wird in Deutschland in der Biostoffverordnung geregelt. Dabei unterscheidet man vier Schutzstufen (BSL 1 – 4). Die Zuordnung von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu einer der Schutzstufen erfolgt mit Hilfe der Gefährdungsanalyse. Diese ist am Beginn eines jeden Projekts durchzuführen und werden daraus technische, organisatorische und persönliche Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet. Die Lorenz Consult beschäftigt sich schon seit längerem mit dieser Thematik und arbeitet hierbei eng mit dem führenden Experten in Deutschland der MLT aus Frankfurt zusammen.