Die Übergangsfrist für die europäisch einheitliche Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endet am 25.05.2018 und bringt einige Veränderungen für Unternehmen und Organisationen mit sich.
Diese sind dann dazu verpflichtet, personenbezogene Daten in einem nachweislichen und nachvollziehbaren Datenschutzkonzept zu belegen. Weiters sind Verzeichnisse über alle Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten zu führen und vor unberechtigtem Zugriff zuverlässig zu schützen.
Verstöße gegen die DSGVO sollten vermieden werden, denn diese können enorme Bußgelder zur Folge haben.