Heute ist Welttag der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:

Die Coronakrise und unser Umgang damit rückt den Welttag für Arbeitssicherheit verstärkt in den Mittelpunkt. Das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz fällt im Zusammenhang mit COVID-19 unter den Begriff Biosafety. Hier geht es um Tätigkeiten im Zusammenhang mit biologischen Arbeitsstoffen. Es gilt, erst das Gefahrenpotenzial mit einer Gefährdungsbeurteilung zu evaluieren:

  • Wie sind die Arbeitsbedingungen?
  • Welche normativen Beurteilungskriterien wie Grenzwerte gelten?
  • Welche subjektiven Kriterien (z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit, Exposition und Auswirkung) sind möglich?

Bei Biosafety werden die biologischen Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen eingeteilt – je nach ihren Auswirkungen beim Menschen.

Der Biosafety-Level, also die geeignete Schutzmaßnahme, richtet sich danach. Auch hier gibt es eine 4-stufige Unterteilung.
Letztendlich erfolgt die Sicherstellung des Schutzes am Arbeitsplatz über die drei Bereiche Organisation, Personal und Technik.